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Niemand ist davor gefeit, durch Krankheit, Unfall oder normale Alterungsprozesse in Situationen zu kommen, in denen er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, über sich selbst zu entscheiden. Damit Angehörige, Ärzte oder Gerichte in einem solchen Fall im Sinne der Betroffenen handeln können, sollte man mittels Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung die Wünsche rechtsverbindlich formulieren. Der Vortrag erläutert, worauf man dabei achten sollte.
Anmeldung und nähere Infos finden Sie hier.
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